Die Naturheilkunde unterscheidet sich bereits im Ansatz deutlich von der herkömmlichen Medizin: Sämtliche Symptome werden als Sprache des Körpers verstanden, entsprechend hinterfragt und mit Mitteln, die uns die Natur zur Verfügung stellt, behandelt.

Der Begriff Naturheilkunde bezeichnet ein Spektrum verschiedener Methoden, die die körpereigenen Fähigkeiten zur Selbstheilung (Spontanheilung) aktivieren sollen und die sich bevorzugt in der Natur vorkommender Mittel oder Reize bedienen.

Die Naturheilkunde setzt sich aus der Anwendung von Naturheilverfahren und Naturheilmitteln zusammen. Wie der Name schon vermuten lässt, werden aus der Natur entstandene Kräfte und Substanzen eingesetzt, Behandlungen erfolgen durch den gezielten Einsatz von Licht, Luft, Wärme und Kälte, Wasser und Erde, Bewegung und Ruhe, Ernährung und Nahrungsenthaltung, Heilpflanzen, aber auch durch positive seelische Impulse. Naturheilverfahren sollen durch dosierte Entlastung oder Belastung die Selbstheilungskräfte des Menschen fördern.

Die klassischen Naturheilverfahren mit der hippokratischen Medizin als Grundlage werden außerdem mit neu eingeführten Verfahren verbunden, daraus ergibt sich eine Kombination aus klassischen Verfahren und solchen, bei denen vornehmlich Apparate eingesetzt werden, die eine Gemeinsamkeit aufweisen: sie sollen die individuellen, körpereigenen Ordnungs- und Heilkräfte anregen. Dieser umfassenden Definition zufolge schließen die Naturheilverfahren nach Koch und Unger folgende Methoden ein:
Akupunktur, Atemtherapie, Aus- und ableitende Heilverfahren, Balneo- und Klimatherapie, Bewegungstherapie, Elektroakupunktur nach Voll, Elektrotherapie, Entspannungstherapie, Ernährungstherapie, Hydro- und Balneotherapie, Massagetherapie, Manuelle Therapie, Mikrobiologische Therapie, Neuraltherapie, Ozontherapie, Phytotherapie, Sauerstofftherapie, Thermographie, Ultraviolettbestrahlung des Blutes/Hämatogene Oxidationstherapie (HOT)

Quellen:
1.Hentschel, Schott 1997:1
2.Koch, Unger 1996:32
3.Hentschel, Schott 1997:2
4.Koch, Unger 1996:32-33.